Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren keine Masseverbindlichkeit – BGH, Urt. v. 12.01.2017 – IX ZR 87/16 (LG Dresden)
Bereits in seiner Entscheidung vom 14.07.2016 – IX ZB 46/15 hat der BGH entschieden, dass der Anspruch des gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern auf Vergütung (§ 7, 19 SchVG) keine Massekosten im Rang des § 54 InsO darstellt. Der BGH stellte nun sogar fest, dass der Vergütungsanspruch auch keine sonstige Masseverbindlichkeit im Rang des § 55 InsO ist. (BGH, Urteil vom 12.01.2017 – IX ZR 87/16). Die aktuelle Entscheidung war nach der Entscheidung aus Juli 2016 nicht überraschend.
Leitsatz des Gerichts:
Der Anspruch eines im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern auf Vergütung ist keine Masseverbindlichkeit.