Unternehmen
Oberstes Ziel des erfahrenen Insolvenzpraktikers Stephan ist es, eine qualitativ hochwertige Schlussrechnungsprüfung für Insolvenzgerichte und zuverlässige Beratungsdienstleistungen für Insolvenzverwalter vorhalten zu können. Die hierfür erforderlichen Kompetenzen sind im Beratungs- und Sachverständigenunternehmen untergebracht.
Sachverständiger
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit als regionaler Leiter der Schlussrechnungsabteilung einer überörtlich tätigen Insolvenzverwaltersozietät sowie als Betriebswirt im Rahmen der Begleitung von Betriebsfortführungen verfügt der Unternehmensgründer Jens Stephan über umfangreiche Kenntnisse einer ordnungsgemäßen Verfahrensabwicklung, insbesondere der Erstellung und Überprüfung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung im Sinne des § 66 InsO.
Kompetenzen
Das Enthalten parteiischer Stellungnahme, persönlicher Kritik und jeglicher belehrender Äußerungen wird von mir im Rahmen der Begutachtung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung stets gewährleistet. Der Fokus wird auf die Prüfungsmaßstäbe der Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters gelegt. Darüber hinaus orientiere ich mich an den jeweils von den Insolvenzgerichten vorgegebenen Prüfungskriterien, um eine dem Einzelfall entsprechend angemessene Schlussrechnungsprüfung vornehmen zu können.

Das Beratungs- und Sachverständigenunternehmen von Jens Stephan ist auf die Begutachtung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung im Sinne der Insolvenzordnung spezialisiert. Die Übernahme der Prüfungspflicht der Insolvenzgerichte erfolgt in Form einer Begutachtung des jeweiligen Insolvenzverfahrens. Dies erfolgt im Rahmen der Bestellung zum Sachverständigen durch das entsprechende Amtsgericht. Auch für die beratende Begleitung komplexer Insolvenzverfahren, sowohl aus Sicht des Insolvenzverwalters wie auch der Gläubigergemeinschaft, ist das Beratungs- und Sachverständigenunternehmen von Herrn Stephan der richtige Ansprechpartner.