Vergütungszuschläge des Sachwalters
Der vorläufige Sachwalter erhält Vergütungszuschläge nur für die Erfüllung ihm wirksam übertragener Aufgaben. Aufgaben, die der vorläufige Sachwalter in Überschreitung seiner ihm gesetzlich zukommenden Aufgaben
Der vorläufige Sachwalter erhält Vergütungszuschläge nur für die Erfüllung ihm wirksam übertragener Aufgaben. Aufgaben, die der vorläufige Sachwalter in Überschreitung seiner ihm gesetzlich zukommenden Aufgaben
Jens Stephan | Beratungs- und Sachverständigenunternehmen | Großenhainer Str. 98 | 01127 Dresden | Tel: +49 351 41 88 68 28 | Fax: +49 351 85 07 47 03 | info@sv-insolvenzrecht.de