Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit des Entgelts aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die Bestellung eines sogenannten starken vorläufigen Insolvenzverwalters bewirkt, dass der Steuerbetrag für die steuerpflichtigen Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verwalterbestellung erbracht hat, nach § 17 Abs.