Kompetenzen

Das Enthalten parteiischer Stellungnahme, persönlicher Kritik und jeglicher belehrender Äußerungen wird von mir im Rahmen der Begutachtung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung stets gewährleistet. Der Fokus wird auf die Prüfungsmaßstäbe der Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters gelegt. Darüber hinaus orientiere ich mich an den jeweils von den Insolvenzgerichten vorgegebenen Prüfungskriterien, um eine dem Einzelfall entsprechend angemessene Schlussrechnungsprüfung vornehmen zu können.