Dienstleistungen für Insolvenzgerichte

Schlussrechnungsprüfung – Überprüfung und Begutachtung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung

Die Rechnungslegung des Insolvenzverwalters bringt im besonderen Maße den treuhänderischen Charakter des Insolvenzverfahrens zum Ausdruck. Die zwischen dem Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes, den Gläubigern und dem Insolvenzgericht bestehende Sonderrechtsbeziehung bestimmt maßgeblich den Inhalt der Rechenschaftspflicht und die Art und Weise der Erfüllung (vgl. HambKomm-InsO-Weitzmann § 66 Rn.1).

Im Auftrag der Amtsgerichte übernehme ich die Überprüfung und Begutachtung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung gem. § 66 InsO. Die Überprüfung der internen Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung wird von einer Vielzahl von Insolvenzgerichten je nach Art und Umfang des Verfahrens auf Sachverständige übertragen. Der hierfür ausgewählte Personenkreis sollte aus qualifizierten Praktikern bestehen. Der Unternehmensgründer Jens Stephan erfüllt aufgrund seines beruflichen Werdegang und den während dessen erworbenen Fachkompetenzen die Anforderungen eines Sachverständigen für die Überprüfung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung gem. § 66 InsO und wird im ausgewählten Personenkreis entsprechend erfasst.

Die Schwerpunkte bei der Schlussrechnungsprüfung liegen, je nach Anforderung des Gerichts,

  • auf der Überprüfung der ordnungsgemäßen insolvenzrechtlichen Verbuchung der Geschäftsvorfälle in der Schlussrechnung,
  • der richtigen Einordnung von Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO,
  • der vollständigen Berücksichtigung und Abrechnung der Aus- und Absonderungsrechte sowie
  • der korrekten Ermittlung der Berechnungsmasse unter Einhaltung der Berechnungsvorschriften gem. § 1 InsVV.
 

Bei der Prüfung von begründeten und bedienten Masseverbindlichkeiten wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Delegation von lediglich besonderen Aufgaben im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV gelegt. Verdeckte Abweichungen werden hervorgehoben und die einzelnen Handlungen ex post bewertet.

Die Abrechnung meiner Tätigkeit erfolgt nach JVEG.

Sofern gewünscht, sorge ich für die Abholung und den Rücktransport der zu prüfenden Unterlagen.