Bundesfinanzhof – Urteil v. 15.12.2016 – V R 26/16
Führt die Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. Inso aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG, ist der sich hieraus ergebende Steueranspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Inso Teil der Masseverbindlichkeit für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung.