Führt eine Pflichtverletzung des endgültigen Verwalters zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Verwalters?
Der BGH sagt „nein“. In der Regel verwirkt der vorläufige Insolvenzverwalter seinen Vergütungsanspruch nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht. BGH,